Gemeinsames Lernen

1. Zielsetzung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf werden grundsätzlich in allen Klassen der Gesamtschule Freudenberg unterrichtet. Dabei werden die Kinder und Jugendlichen bei ihrem aktuellen Leistungsstand abgeholt und in ihren fachlichen Kompetenzen nach ihrem jeweiligen individuellen Leistungsvermögen und Lerntempo gefördert und gefordert. Soziale Ziele stehen im Vordergrund des gemeinsamen Lernens. Alle Kinder können im Erleben der Andersartigkeit voneinander lernen. Es geht darum, Leistungsunterschiede und individuelle Bedürfnisse zu akzeptieren und zunehmend Verantwortung für das gemeinsame Lernen zu übernehmen.

2. Die Lernsituation in den Klassen

Die Gesamtschule Freudenberg wurde im Schuljahr 2013/2014 gegründet und befindet sich im Aufbau. Von Anfang an wurden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Über die Zusammensetzung der Klassen und den Miteinbezug der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird am Ende eines jeden Schuljahres in Zusammenarbeit zwischen den abgebenden Schulen (Grundschulen), dem Team Gemeinsames Lernen/multiprofessionelles Team, der Koordinatorin für den Übergang und den zukünftigen Klassenlehrern beraten.

 

Das Team Gemeinsames Lernen steht allen Jahrgangsstufen zur Verfügung und berät und unterstützt die Klassen- und Fachlehrer in sonderpädagogischen und präventiven Fragen. Die Aufgaben der Sonderpädagogen werden situationsbedingt angepasst. In vielen Klassen unterstützen auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer einzelne Schülerinnen und Schüler. In einer inklusiven Klasse entwickelt sich ein anderer Umgang mit individuellen Stärken und Schwächen, was zu einem außergewöhnlichen sozialen Zusammenhalt führt.

3. Das Team Gemeinsames Lernen (ein multiprofessionelles Team und seine Aufgaben)

Unser Team Gemeinsames Lernen arbeitet als multiprofessionelles Team und besteht zur Zeit aus zwei Sonderpädagoginnen, einer Förderlehrerin und einer Inklusionspädagogin.

 

Aufgabe der Sonderpädagoginnen ist es, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf das Gemeinsame Lernen an der Gesamtschule zu ermöglichen. Dabei geht es vor allem um individuelle Förderung und Forderung der Schülerinnen und Schüler sowie die Beratung der Klassen- und Fachlehrer der Gesamtschule. Damit dies gelingen kann, ist einerseits Kontinuität und andererseits eine hohe Flexibilität in der sonderpädagogischen Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass die Förderung bzw. Beratung immer nur additiv/ zusätzlich/ begleitend zum Fachunterricht erfolgen sollte. Die sonderpädagogischen Stunden sollen unabhängig vom Stundenkontingent der Gesamtschule eingesetzt werden. Der gemeinsame Unterricht von Fachlehrer und Sonderpädagoge sowie Beratungszeiten werden nur in dringenden Ausnahmefällen aufgehoben.

 

Die Sonderpädagoginnen werden von der Förderlehrerin und der Inklusionspädagogin in ihrer Arbeit ergänzt und unterstützt.

 

Konkrete Arbeitsbereiche und Aufgaben, die sich daraus ergeben, sind:

(bitte ausklappen)

Schwerpunktsetzung in den Stufen 5 und 6: Ermittlung individueller Begabungen, Beeinträchtigungen und Benachteiligungen durch Kind-Umfeldanalyse
  • Diagnostikphase zu Beginn des Schuljahres: Hospitation der Sonderpädagogen in den Klassen, Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler
  • Diagnostikphase nach den Herbstferien: Beratung der Klassenlehrer beim Erstellen der Förderpläne und individueller Unterrichtsziele, Beratung und Unterstützung bzgl. Anträge auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)
  • Förderangebote in den Bereichen Lern- und Arbeitsverhalten, Soziale Kompetenzen (z.B. BuddY-Programm)
  • Förderangebote in den Bereichen LRS/Dyskalkulie in Kleingruppen

 

Leistungs- und Verhaltenseinschätzung durch unterschiedliche Beobachtungsformen (systematische Kurzzeitbeobachtung, Beobachtungen in standardisierten Situationen, Gelegenheitsbeobachtung)

 

Umfassende Kooperation mit Klassen- und Fachlehrern
  • Sprechstunden der Sonderpädagoginnen

 

Alltägliche Arbeit der Sonderpädagoginnen
  • auf Grundlage der diagnostischen Erkenntnisse Begleitung und differenzierende Maßnahmen im Unterricht (Gesamtgruppe/ Kleingruppe/ Einzelförderung)
  • Diagnostische Elterngespräche und psychosoziale Elternberatung
  • Krisenintervention im Unterricht, im offenen Ganztagsbereich und ggf. in der Familie
  • Beratung der Klassen- und Fachlehrer bei Erstellen, Evaluation und Fortschreibung eines individuellen Förderplans; Einbeziehung von Eltern und Lernenden (Förderdiagnostik)
  • Teilnahme an Stufenkonferenzen, Lehrerkonferenzen, Fachkonferenz Gemeinsames Lernen, Dienstbesprechungen Gemeinsames Lernen
  • Elternberatung

 

Für die sonderpädagogische Förderung und Beratung stehen mehrere Räume zur Verfügung, die als Differenzierungs-, Förder- und Beratungsräume genutzt werden. Sie bieten Schülerinnen und Schülern außerdem die Möglichkeit, sich in Krisen- und Überforderungssituationen zurückzuziehen. Sie sind mit Lernmaterial und Spielen ausgestattet.

4. Phasen der sonderpädagogischen Förderung

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert eine dauerhafte Begleitung und Unterstützung über den gesamten schulischen Werdegang. Inklusion erfordert eine prozessorientierte Diagnostik und eine auf die wachsenden Anforderungen der schulischen Entwicklung zugeschnittene Förderung.

 

Schwerpunkte der Förderung sind dabei:

(bitte ausklappen)

Phase der Vorbereitung im Schulhalbjahr vor der Einschulung

 

Die Schulleitung der Gesamtschule teilt dem Team Gemeinsames Lernen mit, welche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im kommenden Schuljahr in die Stufe 5 aufgenommen werden. Über die Koordinatorin für den Übergang ist der Kontakt zu den Grundschulen gegeben. aum innerhalb des Schulgeschehens, in dem sie/er…

 

Eingliederungsphase (Klasse 5/6)

 

Zu Beginn der Stufe 5 erfolgt eine Diagnostikphase unter dem Fokus des gegenseitigen Kennenlernens. In einer zweiten Diagnostikphase nach den Herbstferien richtet sich der Blick auf das Erstellen individueller Förderpläne und Unterrichtsziele. Die Förderplanung erfolgt im Team. Dabei wird das Klassenlehrerteam von einer Sonderpädagogin unterstützt. Je nach Erfordernis werden die Kinder nun im Unterricht der Klasse begleitet. Für zielgleich zu fördernde Kinder werden die Lernbedingungen ausgelotet und eventuelle Nachteile ausgeglichen. Die Anforderungen bei zieldifferent zu fördernden Kindern werden sukzessive an ihre Leistungsfähigkeit angepasst. Bei Bedarf kann ein individueller Stundenplan erstellt werden. Je nach Förderbedarf werden in äußerer Differenzierung Lernmöglichkeiten in den Förderräumen der Schule organisiert. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Fachangebote in der Klasse bedeutend von den Lernvoraussetzungen der betreffenden Kinder abweichen und/oder eine basale Förderung sinnvoller erscheint. Neben der Förderung in der Schule findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Elternhaus statt. Dadurch könne Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und bei Bedarf zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Integrationshelfer) eingeleitet werden. Die Phase der Eingliederung erstreckt sich über das 5.und 6. Schuljahr. Es ist eine lange Zeit der Beobachtung nötig, in der ein personaler Kontakt zu den Kindern aufgebaut wird und oft auch in Zusammenarbeit mit den Eltern externe Förderkapazitäten angebahnt werden müssen. Während dieser Phase wird auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Förderplan entwickelt und beständig fortgeschrieben. ahr in die Stufe 5 aufgenommen werden. Über die Koordinatorin für den Übergang ist der Kontakt zu den Grundschulen gegeben. aum innerhalb des Schulgeschehens, in dem sie/er…

 

Phase der Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung (Klasse 6/7/8)

 

Mit dem Beginn der Pubertät tritt die Selbstwahrnehmung der Einschränkung, die den besonderen pädagogischen Förderbedarf eines heranwachsenden Jugendlichen ausmacht, stärker in den Vordergrund. Hier liegt deshalb fortan ein neuer Schwerpunkt der sonderpädagogischen Arbeit. Die Jugendlichen werden bei der Bewältigung der emotionalen Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Einschränkungen durch Einzel- und Kleingruppengespräche unterstützt. Wenn es geht, werden Mitschülerinnen und Mitschüler einbezogen. Vielleicht muss jetzt auch die Klasse verstärkt im Umgang mit den Besonderheiten gestützt werden. Jugendliche mit besonderem Förderbedarf durchlaufen oft veränderte und/oder zeitlich versetzte Entwicklungsprozesse. Bei ihren Entwicklungsaufgaben im Rahmen der Pubertät sollen sie deshalb in besonderem Maße begleitet werden. Während dieser Zeit müssen sich die Jugendlichen mit steigenden Leistungsanforderungen, Problemen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung und überregionalen Vergleichsarbeiten auseinandersetzen. Dabei werden sie sonderpädagogisch begleitet.

 

Phase der Berufsvorbereitung, der Verselbständigung und des Schulabschlusses (Klasse 8/9/10)

 

In den Stufen 8-10 werden die in den unteren Stufen begonnenen individuellen Förderangebote im Unterricht fortgesetzt. Daneben gewinnt ab der Stufe 8 die Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule an Bedeutung. Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten auch in diesem Bereich zusätzliche Unterstützung. Sie nehmen an allen KAoA-Bausteinen (z.B. Potentialanalyse, Praktikum…) teil, können aber auch von zusätzlichen Angeboten (z.B. 2-tägige Potentialanalyse, Berufseinstiegsbegleitung, Langzeitpraktikum etc.) profitieren. Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen, die zielgleich unterrichtet werden, können alle Abschlüsse der Gesamtschule erreichen. Lernende, die zieldifferent im Bildungsgang „Lernen“ unterrichtet werden, beenden die Klasse 10 mit einem Abschluss im Bildungsgang Lernen. In einem besonderen Bildungsgang kann die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichgestellten Abschluss führen.

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