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Nachweis über Masernimpfschutz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10. Februar 2020 trat mit dem 01. März 2020 in Kraft. Daher sind wir als Schule verpflichtet die entsprechenden Nachweise über den Impfschutz aller Schüler*innen zu überprüfen.

 

Wir bitten Sie, den beigefügten Nachweis vom Arzt ausfüllen zu lassen.

 

Bitte geben Sie den ausgefüllten Nachweis bis zum 30.11.2021 bei der Klassenleitung Ihres Kindes ab.

 

Sofern Sie Fragen zum Verfahren zur Überprüfung des Masernschutzes haben sollten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@gesamtschule-freudenberg.de

 

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